Wasserbett und Statik

Der Gedanke ist völlig normal und drängt sich als visuelles Bild geradezu auf:
Ein Wasserbett – da ist doch mehr Wasser drin als in einer Badewanne – und das Wasserbett ist sogar größer – wie viel wiegt das bloß und kann ich das überhaupt bedenkenlos in jedem Raum aufstellen? Auch als Mieter? Auch in einer Dachgeschoßwohnung?
Wenn auch Dich diese Fragen beschäftigen, möchten wir Dich zunächst beruhigen:
Ein Wasserbett darfst Du – auch als Mieter – in jedem nach DIN Norm erbautem Haus, in jeder Etage und auf jeden Fußboden aufstellen!

Hier die Gründe:

Jedem ordnungsgemäß gebauten Wohnhaus liegt eine geltende DIN-Norm zugrunde. Die DIN 1055 in ihrer aktuellsten Form (DIN EN 1991) regelt unter anderem, welche Grundlast ein Raum mindestens tragen muss. Hinzu kommen zu berücksichtigende zusätzliche Flächenlasten (durch z. B. eingezogene Trennwände) sowie zusätzliche Einzellasten (durch z. B. ein Aquarium), die zu der Grundlast addiert werden. Grundsätzlich kann eine Belastung von mindestens 200 kg/m² als tragfähig angenommen werden. Ein durchschnittlicher Schlafraum mit 15 m² kann demnach eine Last von 15 x 200 = 3000 kg tragen. Das sind 3 Tonnen als Maximalgewicht. Allein diese Vorstellung reicht meist schon aus, um sich beruhigt gedanklich ins gewünschte Wasserbett zu legen.

Das Wasserbett hat – mit Bettgestell und 2 Personen – weniger als eine Tonne Gewicht. Glaubst Du wirklich, dass Dein restliches Mobiliar 2 Tonnen Gewicht hat?
Bei der relativ kleinen noch zur Verfügung stehenden Fläche? Wohl kaum. Du könntest jetzt natürlich zu bedenken geben, dass die rund 700 kg Gewicht eines Wasserbettes auf nur 4 m² verteilt werden, aber auch hier können wir Dich beruhigen. Der spezielle Unterbau eines Wasserbettes verteilt die Last auf die ganze Fläche und die Wand – an der ein Bett in der Regel steht – nimmt einen Großteil dieser Last sogar auf und führt sie direkt nach unten ab. Die baulich vorgeschriebene Maximallast pro m² wird durch ein Wasserbett nicht überschritten. Auch steht ein Wasserbett sicher auf jedem Fußboden – Beton, Estrich oder Holzbalkendecke – hier gibt es keine Unterschiede hinsichtlich der Tragfähigkeit eines Raumes.

Neben den rein rechnerisch trockenen Fakten sprechen auch diese Tatsachen für sich: Viele andere Möbel- oder Einrichtungsgegenstände (mit oder ohne Personen) üben – umgerechnet auf den m² oder cm² – mehr Last auf den Boden aus als ein Wasserbett, darunter z. B. ein Klavier, ein Aquarium, ein Bücheregal, ein Sofa mit 3 Personen darauf und auch die gemütliche Familienfeier mit 8 – 10 Personen ist für den Boden eine stärkere Belastung als ein Wasserbett.

Fassen wir zusammen:
Ein Wasserbett steht sicher in jedem nach DIN erbautem Haus und auf jedem Fußboden. Einzige Ausnahme sind Spitzböden, die nie für eine Bewohnung konzipiert wurden. Bei Häusern in Leichtbauweise oder solchen, die vor 1945 gebaut wurden, muss je nach Einzelfall entschieden werden. Für Häuser, die nach 1945 erbaut wurden, gilt oben erwähnte DIN Norm.

Kann mein Vermieter mir den Aufbau meines Wasserbettes verbieten?

Ein Vermieter kann rein theoretisch alles verbieten, denn es ist sein Eigentum, das er zu seinen Bedingungen vermieten kann. Praktisch verbieten kann er es nicht – es gibt hierzu sogar ein Gerichtsurteil, dass dem Wasserbett Besitzer Recht zusprach. Nun ist es allerdings für ein harmonisches Miteinander wenig ratsam, dem neuen Vermieter gleich ein Urteil unter die Nase zu reiben, wenn er Bedenken hinsichtlich Deines Wasserbettes äußerst. Unwissenheit erzeugt Angst, Wissen vermittelt Sicherheit. Viel besser ist es also, Du gibst Deinem Vermieter die Möglichkeit, sich über ein Wasserbett zu informieren. Oder stell einen Kontakt zwischen ihm und Deinem Fachhändler her, der kann ihn sicher beruhigen. So steht Deinem Umzug mit Wasserbett in eine neue Mietwohnung nichts mehr im Weg und wer weiß – vielleicht wird ja sogar Dein Vermieter auch bald ein neuer Wasserbett Fan.

Übrigens:
Alle bislang aufgebauten Wasserbetten befinden sich immer noch im gleichen Stockwerk, in dem sie aufgebaut wurden 😉