Brauche ich für das Wasserbett eine besondere Versicherung?

Ein Wasserbett zählt heute zu den allgemein üblichen Einrichtungsgegenständen wie auch andere Gebrauchsgegenstände, bei denen rein theoretisch ein Schaden durch austretendes Wasser auftreten könnte – zum Beispiel Spülmaschine, Waschmaschine etc.

Wasserbetten sind deswegen durch eine existierende Hausratversicherung rechtlich abgesichert. Lediglich bei langjährig existierenden Hausratversicherungen lohnt sich ein Blick in die Police oder ein Anruf bei der Versicherung.

Doch wie wahrscheinlich ist denn überhaupt der Fall eines Falles – ein Schaden durch austretendes Wasser?

Beim Wasserbett geht die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens gen Null. Selbst wenn sich bei einem Wasserbett ein Leck gebildet hat, tritt nur dann Wasser aus dem Leck, wenn Druck auf das System ausgeübt wird – sprich, wenn Du Dich hineinlegst. Das dann austretende Wasser tröpfelt in den Rand der Sicherheitswanne – die zu jedem Wasserbett dazugehört und in dem der Wasserkern oder die Wasserkerne liegen – und weil hier nur wenig Platz ist, erreicht das Wasser sehr schnell die Oberfläche Deiner Auflage. Diese wird feucht und Du merkst sofort – hier stimmt etwas nicht und kannst das Problem schnell lösen. Nicht ein einziger Wassertropfen hat selbst im Falle eines Falles den Weg außerhalb des Schlafsystems gefunden – Fußboden und Schlafraum bleiben trocken!

Spülmaschine, Waschmaschine und Co. hingegen weisen eine weitaus höhere Wahrscheinlichkeit eines möglichen Wasserschadens auf. Und haben zudem kein Sicherheitssystem, das austretendes Wasser im Fall des Falles auffängt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wasserbett einen Wasserschaden verursacht ist so gering wie ohne Fruchtbarkeitsbehandlung Fünflinge zur Welt zu bringen. Rein theoretisch kann das zwar nicht ausgeschlossen werden, praktisch hingegen grenzt beides an ein Wunder.